Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Geschäftsverkehr mit der Schwarzbau GmbH Zeppelinstr. 15, 85748 Garching b. München. 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Schwarzbau GmbH, Zeppelinstr. 15, 85748 Garching b. München, Telefon 089/ 215 28 266, Mail info@schwarzbau.gmbh und ihren Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, soweit dies nicht anderweitig in Textform beschlossen wird. 

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Es steht dem Kunden zudem frei, sich mittels schriftlicher Erklärung unter wechselseitigem Ausschluss alles Ansprüche vom Vertrag zu lösen, wenn eine Selbstbelieferung eine unangemessen hohe Zeit in Anspruch nimmt.
(2) Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Zudem ist Schwarzbau GmbH dazu berechtigt erforderliche Leistungen zur Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen. Teillieferungen und –leistungen sind statthaft.
(3) Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Lieferung bzw. der Montage zu sorgen und sämtliche erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigungen sowie Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde einzuholen. 

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
(2) Die volle Kaufsumme kann die Schwarzbau GmbH bereits nach Lieferung und Montage jedoch vor dem elektrischen Anschluss verlangen.
(3) Sofern nicht anderes in Textform vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.

§ 4 Kündigung und Rücktritt 

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag vor Beendigung des Auftrages oder erklärt er seinen Rücktritt vom Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten mit pauschal 15 % der vereinbarten Vergütung abzugelten.
(2) Soweit der Kunde ein gesetzliches Kündigung- bzw. Rücktrittsrecht ausüben kann, gilt Abs. 1 nicht. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten und montierten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und die Schwarzbau GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die Ware beschädigt oder Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 

§ 6 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Schwarzbau GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/ oder Verrichtungs-/ Erfüllungsgehilfen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. 
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit wie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Schwarzbau GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet die Schwarzbau GmbH.  
Schwarzbau GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Verrichtungs-/ Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
Für Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/ oder Montage der Ware gerechnet werden muss, haftet Schwarzbau Gmbh dem Grunde nach beschränkt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Unternehmers.    
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Stadt München für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. 
(3) Alle geschäftlichen Beziehungen und Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
(4) Eine Änderung oder Ergänzung von Verträgen bedarf der Schriftform. 
(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt. 


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